Rechtsanwaltskosten | Gebühren

Rechtsanwalt Frank Engelbracht                                                       

Fachanwalt Verkehrsrecht | Berlin Steglitz Zehlendorf & Spandau Fachanwaltskurs für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert


Ein Fachanwalt ist nicht teurer als ein Rechtsanwalt

Erste Übersicht über die Rechtsanwaltskosten:

Hier erhalten Sie eine erste, grobe Übersicht über die durch meine Tätigkeit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren. Eine genaue Beziffern entstehender Kosten ist von dem jeweiligen Einzelfall abhängig und kann erst nach fundierter Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen. Hierzu ist ein persönlicher Kontakt und Ihre genaue Schilderung und Darlegung des Sachverhaltes erforderlich.

Die Kosten der anwaltlichen Erstberatung:

Eine anwaltliche Erstberatung ist nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gegenüber Privatpersonen mit maximal 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Höhe der Beratungsgebühr richtet sich nach der Dauer der Beratung, der Schwierigkeit des Einzelfalles und dessen Bedeutung für den Ratsuchenden. Im Rahmen dieses Gesprächs ist zu klären, ob eine Geltendmachung von Ansprüchen erfolgsversprechend erscheint. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, trägt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Erstberatung in voller Höhe, es sei denn das entsprechende Rechtsgebiet ist nicht mitversichert oder Sie haben eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart.

Verkehrsrecht:

Der Schädiger hat grundsätzlich auch die vollen Rechtsanwaltskosten des Geschädigten mitzutragen. Es können Ihnen jedoch Kosten entstehen, wenn Sie ein Mitverschulden an dem Unfall  trifft und Sie keine Rechtsschutzversicherung - bzw. mit dieser eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.

Grundsätze der Rechtsanwaltskosten nach RVG:

Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Rechtsanwaltskosten nach dem RVG. Hiernach kommt es regelmäßig auf die Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes und die jeweilige anwaltliche Tätigkeit an. Im Falle einer erfolgreichen Anspruchsgeltendmachung hat die Gegenseite auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu tragen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn in der Sache Aussicht auf Erfolg besteht und die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Hierbei ist die Höhe Ihres Einkommens relevant.

Honorar- bzw. Gebührenvereinbarung:

In Strafsachen, besonders umfangreichen und zeitaufwendigen Angelegenheiten, Angelegenheiten die Reisen zu anderen Gerichtsständen oder lange Büroabwesenheitszeiten beinhalten, der Ausarbeitung von Gutachten oder besonders gelagerten Einzelfällen ist der Abschluss einer Honorar- oder Gebührenvereinbarung geboten, die über den gesetzlichen Gebühren liegen kann und in der Regel hinsichtlich den sie gesetzlichen Gebühren überschreitenden Teil auch nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.


Ich freue mich darauf von Ihnen zu hören und Ihnen in Ihrem speziellen Fall helfen zu können. Rufen Sie mich einfach an oder Schreiben Sie mir eine E-Mail


 

 
 
 
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