Rechtsanwaltskanzlei Frank Engelbracht

Fachanwalt Verkehrsrecht | Berlin Steglitz Zehlendorf & Spandau

Fachanwaltskurs für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert

Willkommen auf meiner Internetseite

Ich freue mich Sie auf den Seiten meiner, auf die Rechtsgebiete des Verkehrs- und Versicherungsrecht, spezialisierten Kanzlei zu begrüßen.

Bereits im Jahre 2003 gründete Rechtsanwalt Frank Engelbracht seine Kanzlei in Berlin Spandau, die sich seit März 2016 in der Altstadt Spandau befindet. Im Jahre 2016 eröffnete Rechtsanwalt Engelbracht neben dem Büro in Berlin Spandau außerdem ein weiteres Büro in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Schon im Jahre 2011 verlieh die Rechtsanwaltskammer Berlin Rechtsanwalt Frank Engelbracht die Befugnis, die Fachanwaltsbezeichnung  - Fachanwalt für Verkehrsrecht -  zu tragen. Im Jahre 2012 absolvierte Frank Engelbracht auch den Fachanwaltskurs für Versicherungsrecht erfolgreich.

Aufgrund der umfangreichen, juristischen Erfahrungen in diesem Rechtsgebieten erfolgte eine konsequente Spezialisierung auf die Rechtsgebiete des Verkehrs- und Versicherungsrecht.

Zum Tagesgeschäft gehört seither die Beratung und Vertretung im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z.B. Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Blitzer, Rotlichtverstoß, zu schnelles Fahren, zu geringer Abstand.                                                                                                        Im Bereich der Schadenausgleichung, insbesondere beim Verkehrsunfall und den hieraus i.d.R. resultierenden Ansprüchen auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden. Das Verkehrsstrafrecht, dass seine Relevanz z.B. bei den Vorwürfen des unerlaubten Entfernens von Unfallort (Fahrerflucht), der fahrlässigen Körperverletzung, der fahrlässigen Tötung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Trunkenheit im Verkehr entfaltet. Den Führerscheinangelegenheiten, wie Entziehung der Fahrerlaubnis, Neubeantragung, Sperrfrist, Führerschein auf Probe, etc.

Das Versicherungsrecht hingegen zeichnet sich i.d.R. dadurch aus, dass Ihre Versicherung trotz eines erlittenen Versicherungsfalls nicht leistet, obwohl Sie eine vertraglichen Anspruch haben.

Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, ich freue mich von Ihnen zu hören und auch Ihnen helfen zu dürfen.

Ihr Rechtsanwalt Frank Engelbracht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


 

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